Montag, 11.5.2020
Vaterschaftsanfechtungsrecht der Mutter nicht verwirkbar

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil das Recht der Mutter zur Anfechtung der Vaterschaft gestärkt. Weder könne sie auf dieses Recht verzichten noch könne sie es verwirken, entschieden die Richter. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen habe.

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