Schülerinnen und Schüler dürfen in Nordrhein-Westfalen auch ohne vorherigen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Dies müsse die hier betroffene Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vorliegend sicherstellen, entschied das Verwaltungsgericht Münster mit noch nicht rechtskräftigem Eilbeschluss vom 26.04.2021.
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