Freitag, 23.7.2021
Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in Biersdorf am See vorläufig rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Eilanträge von 13 Grundstückseigentümern gegen die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge im Bereich der Ortsgemeinde Biersdorf am See abgelehnt. Da in der Gemeindesatzung die Bildung einer Abrechnungseinheit, bestehend aus sämtlichen Anbaustraßen des Gemeindegebiets, vorgesehen ist, hatte die Gemeinde an die Eigentümer entsprechende Beitragsbescheide versandt. Hiergegen wandten sich die Antragsteller.

Mehr lesen