Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass "Abi-Bälle" in Berlin vorerst nur mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 150 Personen stattfinden dürfen. Die Beschwerde eines Veranstalters gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde am 10.06.2020 zurückgewiesen. Die entsprechenden Regelungen der aktuellen Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung für Berlin seien nicht zu beanstanden.
Mehr lesenAbi-Bälle dürfen in Berlin vorerst weiterhin nur mit bis zu 150 Personen stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 05.06.2020 in einem Eilverfahren entschieden. In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Regelungen der aktuellen Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Gegen den Beschluss des VG ist allerdings bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.
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