Montag, 9.1.2023
Keine Kompensation unzureichender Richter-Planstellen durch Abordnungen

Wirkt an einer gerichtlichen Entscheidung ein abgeordneter Richter mit, dessen Abordnung ihren Grund in einer unzureichenden Ausstattung des Gerichts mit planmäßigen Richtern hat, verletzt die Mitwirkung das Recht auf den gesetzlichen Richter. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, die Beschwerde aber nach zwischenzeitlicher Erledigung der sozialgerichtlichen Sache mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht zur Entscheidung angenommen.

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