Freitag, 13.5.2022
Keine Sittenwidrigkeit bei "möglicherweise" illegaler Manipulationssoftware

Ein sittenwidriges Handeln eines Autoherstellers kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass im Fahrzeug des Käufers Einrichtungen vorhanden sind, die die Abgasemissionen beeinflussen und "möglicherweise" als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren sind. Der darin liegende Gesetzesverstoß wäre für sich genommen laut Bundesgerichtshof ungeeignet, ein verwerfliches Verhalten zu begründen. Maßgeblich seien konkrete Anhaltspunkte.

Mehr lesen