Dienstag, 25.1.2022
Unionsrecht zu Kostentragung für Solarmodulabfälle teilweise ungültig

Die Richtlinie 2012/19 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist insoweit ungültig, als sie die Hersteller von Photovoltaikmodulen verpflichtet, die Kosten für die Bewirtschaftung der Modulabfälle auch dann zu finanzieren, wenn diese zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Verkehr gebracht worden sind. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 25.01.2022 entschieden.

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