Mittwoch, 8.6.2022
Aberkennung des Ruhegehalts nach Unterschlagung von 100.000 Euro

Einer Beamtin, die während ihrer Tätigkeit bei einer landesweiten Kostenstelle in mehreren Hinterlegungsfällen rund 100.000 Euro veruntreuend unterschlagen hat, darf das Ruhegehalt aberkannt werden. Dies ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Die Frau habe durch ihr Verhalten das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren, betonte das Gericht.

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