Dienstag, 23.3.2021
Haftentlassung nach mehr als 58 Jahren

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entlassung eines heute 84 Jahre alten Mannes aus der Strafhaft angeordnet. Der Verurteilte war 1963 wegen Autostraßenraubes und zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seitdem saß er in Haft - 58 Jahre lang! Bisher hatten die im Strafvollstreckungsverfahren zuständigen Gerichte die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung stets abgelehnt.

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