Die aktuell geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in FFP2-Qualität beim Einkaufen oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs ist nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zu beanstanden. Sehr wohl zu beanstanden sei aber das Verbot touristischer Tagesausflüge (15-km-Regel), weil die Regelung zu unbestimmt sei.
Mehr lesenBestimmte Freizeitaktivitäten sind in Brandenburg auch weiterhin nur bis zu einen Umkreis von 15 Kilometern über den eigenen Heimatlandkreis hinaus erlaubt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14.01.2021 entschieden und damit den Eilantrag eines Brandenburgers zurückgewiesen, mit dem dieser die 4. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in Bezug auf die 15 Kilometerregel vorläufig außer Vollzug setzen lassen wollte.
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