Mittwoch, 20.1.2021
Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg teilweise rechtswidrig

Die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg ist insoweit rechtswidrig, als dort der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes (politische Gemeinde) beschränkt wird. Denn insoweit sei die Verfügung zu unbestimmt – die Betroffenen könnten nicht eindeutig erkennen, was von ihnen verlangt werde, so das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Als rechtmäßig erachtete es in dem Eilverfahren dagegen die in der Verfügung angeordneten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

Mehr lesen