Die Stadt Hilchenbach muss den Artikel "Petition übergeben - Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus" von der städtischen Internetseite entfernen, da der Bürgermeister darin das Neutralitätsgebot und damit das Parteiengrundrecht auf Chancengleichheit verletzt habe. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren und gab damit der Partei "Der Dritte Weg" teilweise Recht.
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