Dienstag, 25.10.2022
"Z"-Symbol in Heckscheibe – 4.000 Euro Geldstrafe

Wegen des Zeigens des “Z“-Symbols in der Heckscheibe seines Autos hat das Amtsgericht Hamburg einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht habe den Autofahrer am 25.10.2022 wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben.

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Dienstag, 29.3.2022
Das vielleicht verbotene "Z"

Der Buchstabe "Z" gilt als Unterstützungszeichen der russischen Armee im Krieg gegen die Ukraine. Dort prangt er seit einigen Wochen auf russischen Militärfahrzeugen, Hauswänden und Kleidung. Mittlerweile ist das weiße "Z" auch in Deutschland häufiger etwa bei Demonstrationen zu sehen – obwohl die in der Öffentlichkeit zur Schau gestellte Billigung eines Angriffskrieges in Deutschland verboten ist. Bund und Länder prüfen strafrechtliche Konsequenzen.

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