Die Volksinitiative "Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind" ist unzulässig. Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat einstimmig festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Volksinitiative gegen das Rechtsstaatsgebot und damit gegen Art. 48 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung verstößt.
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