Ein Mieter lagerte in seiner Wohnung "Polenböller", die er zusätzlich mit Glasscherben ummantelt hatte – angeblich, um damit eine Rattenplage zu bekämpfen. Das Amtsgericht Hannover hat ihn deshalb am 04.05.2020 zur Räumung seiner Wohnung verurteilt. Sein Mietvertrag sei wegen des erheblichen Gefährdungspotentials für Mitmieter und Mietshaus zu Recht fristlos gekündigt worden.
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