Donnerstag, 2.9.2021
"Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität

Sogenannte Nulltarif-Optionen von Internetprovidern verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie verstießen gegen die Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Damit seien auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhten, unionsrechtswidrig.

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