Dienstag, 28.9.2021
Kita-Förderung: Ausgleichszahlung nach "Münchner Förderformel" rechtswidrig

Die Kita-Förderungspraxis mit einer Ausgleichszahlung nach der "Münchner Förderformel" ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Klage einer Kita, die eine Ausgleichszahlung begehrte, ohne die Voraussetzungen dafür erfüllen zu wollen, scheiterte dennoch, da sich aus ihrer Ungleichbehandlung kein Anspruch auf die Ausgleichzahlung ableiten lasse. Das VG hat die Berufung zugelassen.

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