Montag, 10.1.2022
OVG bestätigt Verbot von "Montagsspaziergängen" in Südpfalz

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte das für den Landkreis Südliche Weinstraße verfügte Verbot von "Montagsspaziergängen" am 03.01.2022 in einem Eilverfahren und wies eine Beschwerde zurück. Die für die Beurteilung des Verbots maßgebliche Frage, ob dem Infektionsschutzgesetz hier eine Sperrwirkung gegenüber dem Versammlungsgesetz zukomme, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Interessenabwägung falle zu Lasten des Antragstellers aus.

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