Dienstag, 11.5.2021
Strafe für Angeklagten in "Luxleaks"-Prozess kein Verstoß gegen Menschenrechte

Luxemburg hat mit der Verurteilung eines der beiden Hauptangeklagten im "Luxleaks"-Prozess nicht gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Mit der verhängten Geldstrafe von 1.000 Euro sei ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten des Mannes und denen seines ehemaligen Arbeitgebers gefunden worden, so das Gericht.

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