Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen. Dafür wurden "rechtliche Gründe" angegeben, zu konkreten Details hat sich das Gericht bisher auf Nachfrage nicht geäußert.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der Dritte Weges" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des "Dritten Weges" Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
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