Donnerstag, 17.12.2020
BGH entscheidet über Voraussetzungen für "Hängebeschlüsse" im Kartellverwaltungsverfahren

Im Rechtsstreit um die Verarbeitung plattformunabhängiger Nutzerdaten durch Facebook hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde gegen den "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf zugelassen. Der höchstrichterlich noch nicht geklärten Frage, unter welchen Voraussetzungen "Hängebeschlüsse" im Kartellverwaltungsverfahren erlassen werden können, komme grundsätzliche Bedeutung zu, entschied der Kartellsenat am 15.12.2020.

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