Die Feuerwehrbeamten der Stadt Frankfurt am Main, die als Notfallsanitäter auf dem Rettungshubschrauber Christopher 2 Dienst leisten, haben Anspruch auf eine "Fliegerzulage" nach der hessischen Erschwerniszulagenverordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Verordnung sei auch auf Kommunalbeamte anwendbar.
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