Montag, 14.6.2021
Frankfurter Rettungshubschrauber-Sanitäter haben Anspruch auf "Fliegerzulage"

Die Feuerwehrbeamten der Stadt Frankfurt am Main, die als Notfallsanitäter auf dem Rettungshubschrauber Christopher 2 Dienst leisten, haben Anspruch auf eine "Fliegerzulage" nach der hessischen Erschwerniszulagenverordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Verordnung sei auch auf Kommunalbeamte anwendbar.

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