Mittwoch, 22.6.2022
Keine Corona-"Dezemberhilfe" für Einzelhandel

Ein Unternehmen, das von der coronabedingten Schließungsanordnung für den Einzelhandel ab dem 16.12.2020 betroffen war, hat keinen Anspruch auf die sogenannte Dezemberhilfe. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu Kultur- und Freizeitbetrieben, die bereits ab November schließen mussten, sei nicht zu beanstanden.

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