Mittwoch, 1.7.2020
Ex-Lehrer bleibt in Schulverwaltungsliste "Beschäftigungshindernisse" vermerkt

Ein ehemaliger Lehrer, der wegen intimer WhatsApp-Kommunikation mit Schülerinnen während seines Schuldienstes in eine Liste der Schulverwaltung über "Beschäftigungshindernisse" eingetragen wurde, ist mit seiner Klage auf Löschung des Eintrags gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Klage am 23.06.2020 mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits für unzulässig erachtet.  

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