Mittwoch, 6.7.2022
Unionsmarke "Ballon d'Or" bleibt für Unterhaltungsdienstleistungen bestehen

Die Unionsmarke "Ballon d'Or" bleibt für Unterhaltungsdienstleistungen bestehen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Verfallsentscheidung des EU-Markenamtes (EUIPO) insoweit aufgehoben. Die Zeremonie zur Verleihung des Fußballpreises sei als Unterhaltungsdienstleistung einzustufen, sodass die Marke insoweit benutzt werde. Für andere Bereiche bestätigte das EuG den Verfall.

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