Freitag, 14.5.2021
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen

Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. § 120 SGB VII sei als gesetzlich begründete Garantieverpflichtung des Bundes im Sinn des § 112 Abs. 1 Satz 1 BHO zu verstehen.

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