Montag, 16.1.2023
Gericht darf durch Entscheidung keine staatliche Beihilfe einführen

Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung eingeführt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Streit um von der lettischen Regulierungsbehörde eingefrorene Stromtarife mit einem am Donnerstag ergangenen Urteil klargestellt. Die Einführung einer staatlichen Beihilfe unterliege Zweckmäßigkeitserwägungen, die dem Richteramt fremd seien, heißt es in der Begründung des EuGH.

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