Freitag, 26.7.2024
Bankeinbruch: Vorschlaghammer und Stichmeißel sind gefährliche Werkzeuge

Auch wenn der Einbrecher Hammer und Meißel nur für den Einbruch einsetzt, begeht er nach Ansicht des BGH dennoch einen schweren Einbruch, indem er sie bei sich führt. Ob er beabsichtigt habe, sie gegen eventuelle Widersacher einzusetzen, sei für diese Einordnung irrelevant.

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