Die Verurteilung eines Apothekers und zweier Ärzte, die gemeinsam über ein Strohmann-Konstrukt zur Umgehung des gesetzlichen Beteiligungsverbots an einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Millionenbeträge mit einer kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben, ist weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Vorwürfe des banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrugs bestätigt.
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