Freitag, 26.7.2024
Sozialleistungen für Asylsuchende: BSG entscheidet zur Anspruchseinschränkung

Ausreisepflichtige Asylsuchende bekommen vom Staat nur noch das Nötigste. Für das LSG Bayern muss für eine solche Anspruchseinschränkung ein Pflichtverstoß vorliegen. Dem scheint das BSG nun eine Absage erteilt zu haben – es legt dem EuGH vor.

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