Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Gemäß dem Urteil seien dafür als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm am 03.01.2019 mit. Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte am 20.12.2018 die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt.
Mehr lesenIm Patentkonflikt mit Apple kann der Chipkonzern Qualcomm einen Erfolg verzeichnen. Das Landgericht München I hat am 20.12.2018 in zwei Verfahren die Apple Inc. nebst Tochterunternehmen Apple Distribution International ULC mit Sitz in Irland und der Betreiberin der physischen Retail Stores in Deutschland wegen der Verletzung eines Europäischen Patents zur Stromversorgung für elektrische Verstärker verurteilt. Durch die Urteile ist faktisch unter anderem das Anbieten und Inverkehrbringen von nicht lizenzierten Ausführungsformen in Deutschland verboten, also auch der Verkauf. Wie das Gericht mitteilte, sind davon jedenfalls die iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X betroffen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine hohe Sicherheitsleistung (Az.: 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17).
Mehr lesenDer Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentkonflikt mit Apple das erste von mehreren Verfahren in Deutschland verloren. Das Münchner Landgericht I entschied am 11.10.2018, dass der iPhone-Konzern ein Qualcomm-Patent, bei dem es um eine Technologie des Chip-Designs geht, nicht verletzt habe.
Mehr lesenApple und Samsung haben ihren zähen Patentstreit in den USA nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Die Konditionen der außergerichtlichen Einigung wurden nicht bekannt. Die zuständige kalifornische Richterin Lucy Koh ordnete am 27.06.2018 (Ortszeit) die Einstellung des Verfahrens ein. Es ging auf eine Klage von Apple aus dem April 2011 zurück. Der US-Konzern warf darin dem südkoreanischen Konkurrenten Samsung vor, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben.
Mehr lesenDie Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs ist nichtig, weil es bereits vor seiner Eintragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Diese Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Gericht der Europäischen Union am 14.03.2018 bestätigt. Unter anderem seien die Schuhe bereits vor der Eintragung in einer großen Anzahl amerikanischer Bundesstaaten vermarktet worden, so das EuG (Az.: T-651/16).
Mehr lesenDie Wilkinson Sword GmbH ist nicht berechtigt, auswechselbare Rasierklingeneinheiten zu vertreiben, die auf den Nassrasierer "Gilette Mach 3" passen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass dies eine rechtswidrige Nutzung des Patents der Gillette Company darstellt. Der Rechtsbestand des Patents ist nach Ansicht des OLG für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichend sicher. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass derzeit noch keine Entscheidung des Bundespatentgerichts dazu vorliege (Urteil vom 11.01.2018, Az.: I-15 U 66/17, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenDer Rasierklingenhersteller Wilkinson Sword GmbH darf in Deutschland keine nachgemachten Rasierklingeneinheiten vertreiben, die auf den Nassrasierer “Gillette Mach 3“ des Konkurrenzunternehmens Gillette passen. Die betreffende Verbindung zwischen Rasierklingeneinheit und Handstück ist patentrechtlich geschützt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren mit Urteil vom 18.07.2017 entschieden (Az.: 4a O 66/17).
Mehr lesenDer unter anderem für das Patentrecht zuständige Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine vom Bundespatentgericht ausgesprochene vorläufige Gestattung (GRUR 2017, 373) zum weiteren Vertrieb des Medikaments "Isentress" zur Behandlung von HIV-Infektionen bestätigt. Die Karlsruher Richter teilten unter anderem die Einschätzung des BPatG, dass ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz glaubhaft gemacht wurde (Urteil vom 11.07.2017, Az.: X ZB 2/17).
Mehr lesenDer Streit um das Ikea-Bettgestell "Malm" geht weiter. Dies hat ein Designer aus Frankfurt erreicht, der wegen weitgehender Übereinstimmungen des "Malm"-Designs mit einem eingetragenen Design seiner Möbelmarke e15 gegen Ikea geklagt hatte. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Ikea sich auf ein Vorbenutzungsrecht aus § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG stützen kann, was die Vorinstanz bejaht hatte. Der BGH sieht dies anders und hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts setze, anders als das Oberlandesgericht Düsseldorf angenommen habe (vgl. GRUR-RS 2016, 17791), voraus, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben (Urteil vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16).
Mehr lesenDie deutschen Gesetze zum EU-Einheitspatent sind wegen einer Verfassungsbeschwerde vorerst gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht bat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetze nicht auszufertigen. Dies hat die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 13.06.2017 berichtet. Das Präsidialamt teilte auf Anfrage mit, der Bundespräsident habe die Ausfertigung bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe ausgesetzt.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11137) im Bundestag eingebracht, mit dem die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden sollen. Der Gesetzentwurf steht am Abend des 16.02.2017 im Plenum in erster Lesung auf der Tagesordnung und soll im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Mehr lesenApple und Nokia zetteln mit gegenseitigen Klagen einen neuen großen Patentkonflikt in der Mobilfunk-Branche an. Am 21.12.2016 verklagte Nokia den iPhone-Konzern in den USA und Deutschland mit dem Vorwurf, 32 Patente zu verletzen. Dabei geht es um Technologien für Displays, Bedienung, Chips, Antennen, die Anzeige von Videos, Software sowie weitere Funktionen. Apple warf bereits einen Tag zuvor den Patentfirmen Acacia Research und Conversant Intellectual Property Management vor, mit Nokia unter einer Decke zu stecken, um aus Smartphone-Anbietern auf unfaire Weise Geld herauszupressen.
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