Eine Beschwerdebegründung in einer Familienstreitsache muss keinen ausdrücklichen, bestimmten Sachantrag enthalten. Es genügt, dass die Zielrichtung des Antrags der Begründung hinreichend deutlich entnommen werden kann. Dies hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 13.05.2020 entschieden. Bei dieser Gelegenheit wies der Senat darauf hin, dass es sich bei Verfahren wegen Realsplittings nicht um sonstige Familiensachen, sondern um Unterhaltssachen handelt.
Mehr lesenEine Wohnungseigentümergesellschaft kann die Zwangsversteigerung wegen Hausgeldrückständen weiterhin auch dann betreiben, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt hat. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28.05.2020 darauf hingewiesen, dass das Vollstreckungsverbot nicht die Zwangsvollstreckung aus Rechten unterbindet, die gegenüber dem Sicherungsrecht der Staatsanwaltschaft Vorrang haben.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.05.2020 die Frage vorgelegt, ob die zwingende gesetzliche Regelung, wonach die volljährige Angenommene den Namen ihrer Adoptiveltern führen muss, mit dem Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar ist. Er trägt damit dem Gedanken Rechnung, dass bei der Erwachsenenadoption in aller Regel die Bindung an die Herkunftsfamilie erhalten bleibt.
Mehr lesenDer II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abkürzung "gUG (haftungsbeschränkt)" im Handelsregister eintragungsfähig ist. Die Abkürzung "gUG" steht dabei für "gemeinnützige Unternehmergesellschaft". Das Gericht sah keine Gefahr der Irreführung des Publikums durch den "g"-Zusatz.
Mehr lesenHGB §§ 12, 107, 161, 162; GBO § 35; BGB §§ 2232, 2247
1. Ein Erbschein zum Nachweis der Rechtsnachfolge ist erforderlich, wenn vorgelegte letztwillige Verfügungen der Auslegung bedürfen und dabei Zweifel an der Erbenstellung der zur Eintragung angemeldeten hinzutretenden Gesellschafter verbleiben.
2. Die nach Errichtung des Erbvertrages handschriftlich errichteten Testamente widersprechen der mit dem Erbvertrag verfügten Erbeinsetzung nicht. Die Erblasserin erkennt die Verbindlichkeit des Erbvertrages ausdrücklich an und will das Testament allein der „Erklärung und Klarstellung“ dienen lassen.
3. Es kann deshalb offenbleiben, ob sich die eigenhändigen Testamente zum Nachweis einer Erbenstellung im Registerverfahren eignen. Verbreitet ist die Ansicht, der Nachweis müsse jedenfalls den Anforderungen des § 35 Absatz 1 Satz 2 GBO genügen (vgl. Krafka, RegR, 11. Aufl. 2019, Rdnr. 128). Ein eigenhändiges Testament würde dem, auch nachdem es eröffnet ist, nicht gerecht. Aber es genügt, wenn öffentliche und eigenhändige Verfügungen nebeneinander bestehen und die Erbfolge auf der öffentlich errichteten Verfügung beruht oder von ihr wiederholt und von dem privatschriftlichen Testament nicht beeinträchtigt wird. (Leitsätze der Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2020 - 7 W 57/19, BeckRS 2020, 4925
Mehr lesenBGB §§ 81, 311b, 925a; GBO §§ 19, 20
1. Es kann nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das erst die Grundlage einer einzutragenden Rechtsänderung werden soll. Fehlt es an einem rechtswirksamen Rechtsgeschäft als Grundlage einer Eintragung, kann der wirksamen Nachholung dieses Rechtsgeschäfts keine rangwahrende Wirkung zukommen.
2. Ein Stiftungsgeschäft zur Errichtung einer Stiftung des Privatrechts, in dem der Stifter sich zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet, bedarf der notariellen Beurkundung. (Leitsätze der Redaktion)
OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2019 - 2 Wx 220/19, 2 Wx 227/19, 2 Wx 228/19, 2 Wx 229/19, FGPrax 2019, 199
Mehr lesenDas paritätische Wechselmodell kann nicht umgangsrechtlich angeordnet werden, da das Sorge- und nicht das Umgangsrecht betroffen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 29.01.2020 entschieden. Daher sei eine einstweilige Anordnung, mit der ein paritätisches Wechselmodell angeordnet werde, anfechtbar (Az.: 2 UF 301/19).
Mehr lesenDie Bundesregierung will das Adoptionsrecht modernisieren und hat dazu einen entsprechenden Entwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz (BT-Drs. 19/16718) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor.
Mehr lesenGBO §§ 18, 29, 47, 71, 73; BeurkG § 49; FamFG § 357; BayWappG Art. 2; BayAGGVG Art. 16; AVWpG §§ 6, 8
1. Der Fortbestand einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Tod eines Gesellschafters kann sich auch aus eine nachträglichen Fortsetzungs- und Rückumwandlungsbeschluss ergeben.
2. Entgegen dem OLG Nürnberg (Rpfleger 2018, 621, 622) ist § 49 BeurkG für Eigenerklärungen der Gerichte, einschließlich Erbscheinsausfertigungen, nicht einschlägig.
3. Mit einem Dienstsiegel versehen ist die Ausfertigung eines Erbscheins nach bayerischem Recht auch dann, wenn es maschinell aufgedruckt ist. Für die Siegelung von Schriftstücken, die mit Hilfe drucktechnischer oder elektronischer Einrichtungen erstellt werden, bestimmt § 8 Abs. 4 BayAVWpG, dass ein Abdruck des Dienstsiegels maschinell eingedruckt sein oder aufgedruckt werden darf. (Leitsätze der Redaktion)
OLG München, Beschluss vom 04.07.2019 - 34 Wx 386/18, BeckRS 2019, 14024
Mehr lesenDas Grundbuchamt darf bei einer Scheidungsklausel im Testament vom überlebenden Ehepartner die Vorlage einer Erklärung des zuständigen Familiengerichts verlangen, dass keine Scheidungs- oder Aufhebungsklage zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers anhängig war. (Leitsatz der Redaktion)
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.12.2018 - 12 Wx 59/18, BeckRS 2018, 41778
Mehr lesenWollen Transsexuelle nach einer Namensänderung ihren neuen Vornamen im Grundbuch eintragen lassen, ist zur Wahrung des Offenbarungsverbots das Grundbuch umzuschreiben, also das bisherige (die Namensänderung offenlegende) Grundbuchblatt zu schließen und ein neues Grundbuchblatt anzulegen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.03.2019 entschieden. Einsicht in das alte Grundbuchblatt könnten dann nur solche Personen nehmen, die ein berechtigtes Interesse an den früheren Eintragungen darlegten. Andernfalls habe das Geheimhaltungsinteresse Vorrang (Az.: V ZB 53/18).
Mehr lesenExperten sehen die geplante Neuregelung des Fixierungsrechts (BT-Drs. 19/8939) kritisch. Dies hat eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 08.05.2019 gezeigt, wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte. Unter anderem seien verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Insbesondere die Ausgestaltung des Richtervorbehalts sei als unzulänglich beanstandet worden.
Mehr lesenBGB § 1896; BGB a.F. §§ 2354, 2356
Grundsätzlich hat der Antragsteller die Richtigkeit seiner im Erbscheinsantrag gemachten Angaben zwar höchstpersönlich an Eides statt zu versichern. Ist der Vertretene jedoch nicht mehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Lage, kann diese nicht nur von einem Betreuer, sondern auch von einem Vorsorgebevollmächtigten abgegeben werden, weil nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB durch die Vorsorgevollmacht gerade die Anordnung einer Betreuung ersetzt werden soll. (Leitsatz der Redaktion)
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2018 - 6 W 78/18, BeckRS 2018, 13277
Mehr lesenAEUV Art. 267; EuErbVO Art. 1 II, 31; GBO §§ 19, 20, 22, 35
Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses sind dahin auszulegen, dass sie der Ablehnung der Anerkennung der dinglichen Wirkungen des Vindikationslegats, das dem von einem Erblasser gemäß Art. 22 Abs. 1 dieser Verordnung gewählten auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht bekannt ist, durch eine Behörde eines Mitgliedstaats entgegenstehen, wenn diese Ablehnung allein auf der Begründung beruht, dass dieses Vermächtnis das Eigentum an einer Immobilie betrifft, die in einem Mitgliedstaat belegen ist, dessen Rechtsordnung das Institut des Vermächtnisses mit unmittelbarer dinglicher Wirkung im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls nicht kennt.
EuGH, Urteil vom 12.10.2017 - C-218/16, BeckRS 2017, 127607
Mehr lesenIn einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Bekämpfung von Kinderehen" (BT-Drs. 18/12086) zeigten sich die Experten uneinig, wie der parlamentarische Pressedienst am 18.05.2017 berichtet. Danach habe die Nichtigkeitslösung bei Eheschließungen vor der Vollendung des 16. Lebensjahres im Fokus der Debatte gestanden. Ein Teil der Experten lehne diese Lösung ab, da sie nach ihrer Ansicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoße und unverhältnismäßig sei.
Mehr lesenZuwiderhandlungen gegen eine Gewaltschutzanordnung, die im Zustand der Schuld- und Zurechnungsunfähigkeit begangen wurden, können zivilrechtlich nicht mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 03.03.2017 entschieden (Az. 7 WF 130/16).
Mehr lesenDie Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Denn dieses Erfordernis trage zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktionen und zur Funktionsfähigkeit des Grundbuchs bei, begründet der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil vom 09.03.2017 (Az.: C-342/15).
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