Montag, 31.8.2020
Irreführender Werbeeindruck über Herstellung von Solarmodulen in Deutschland

Ein Solarmodulhersteller, der nicht in Deutschland fertigen lässt, darf für seine Produkte nicht mit der Aussage werben: "Deutsches Unternehmen - wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module". Die gilt insbesondere, wenn die Angaben mit der Darstellung einer deutschen Flagge verbunden werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren entschieden hat. Der erweckte Eindruck, es handele sich um deutsche Produkte, sei nicht zutreffend.

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Freitag, 31.7.2020
Influencerin muss "getaggte" Postings als Werbung kennzeichnen

Eine Influencerin auf Instagram muss gepostete Bilder, die mit Links zu den Herstellern der von ihr getragenen Kleidung und Accessoires versehen sind ("Tagging"), als Werbung kennzeichnen, auch wenn keine Werbeeinnahmen geflossen sind. Dies hat das Landgericht Köln am 21.07.2020 entschieden. Die Influencerin fördere mit "getaggten" Bildern sowohl die jeweiligen Hersteller als auch das eigene Unternehmen als Influencerin.

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Freitag, 29.5.2020
Influencerin muss Produkt-Taggings auf Instagram als Werbung kennzeichnen

Eine Influencerin darf auf Instagram keine Waren präsentieren und auf die Accounts der Hersteller verlinken (sogenanntes Tagging), ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 13.05.2020 entschieden. Denn sie betreibe den Instagram-Account nicht privat, sondern auch zur Imagepflege und zum Aufbau ihrer eigenen Marke und ihres Unternehmens. Auf eine Gegenleistung für bestimmte Werbung komme es nicht an.

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Dienstag, 26.5.2020
Wettbewerbszentrale erwirkt mehrere Verbote irreführender Werbung mit Corona-Bezug

"Vitalpilze", Nahrungsergänzungsmittel, Mundspüllösungen und Ohrentropfen-Gel zum angeblichen Schutz vor Corona-Viren: Die Wettbewerbszentrale hat in mehreren Fällen einstweilige Verfügungen wegen irreführender Werbung mit Corona-Bezug erwirkt. Dies teilte sie am 26.05.2020 mit. In einem weiteren Fall habe sie Klage gegen Werbung für ein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel eingereicht, die Schutz vor "internationalen" Viren suggeriere.

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Montag, 25.5.2020
Händler darf nicht mit Slogan "E-Ziga retten Leben" werben

Ein E-Zigarettenhandel darf nicht mit der Aussage "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" werben. Das hat das Landgericht Trier nach Mitteilung vom 25.05.2020 entschieden und einer Klage der Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main stattgegeben. Es liege ein Verstoß gegen das UWG vor: Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

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