Mittwoch, 18.9.2019
Gesetzentwurf: Berechnung der Vergleichsmiete soll sich künftig an Sechs-Jahres-Zeitraum orientieren

Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Wie die Bundesregierung mitteilte, hat das Kabinett am 18.09.2019 einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt Rechnung tragen soll. Konkret gehe es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

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Freitag, 13.9.2019
Grundsteuer: Neuregelung des Bewertungsverfahrens umstritten

Die von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegte Reform der Grundsteuer ist von den Vertretern der Städte und Gemeinden begrüßt, von der Wissenschaft und der Wohnungswirtschaft aber zum Teil sehr kritisch beurteilt worden. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) begrüßte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände am 11.09.2019 die neuen Bewertungsregelungen im Koalitionsmodell, die vollumfänglich den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen würden. Zudem entspreche die Wertorientierung des Reformmodells den allgemeinen steuerpolitischen Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Dies sei wichtig für die langfristige Akzeptanz der Grundsteuer bei den Steuerpflichtigen.

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DAV äußert verfassungsrechtliche Zweifel an Referentenentwurf für Berliner Mietendeckel

Der Deutsche Anwaltverein äußert in einer Stellungnahme vom September 2019 zum Referentenentwurf des Berliner Senatsressorts für Stadtentwicklung und Wohnen für einen Mietendeckel verfassungsrechtliche Bedenken. Aber auch mit den Regelungen des Mietrechts im BGB könnten Kollisionen auftreten.

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Donnerstag, 12.9.2019
BGH: Nichtigkeit der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten

BGB § 556d II; GG Art. 14 I

1. Die der jeweiligen Landesregierung obliegende gesetzliche Verpflichtung, den Erlass einer Rechtsverordnung, die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärken bestimmt, zu begründen (§ 556d Abs. 2 Satz 5 bis 7 BGB), verfolgt in Anbetracht der mit der Gebietsbestimmung verbundenen Beschränkung der grundrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) den Zweck, die Verhältnismäßigkeit der Gebietsausweisung zu gewährleisten. Mittels der Verordnungsbegründung soll die Entscheidung der jeweiligen Landesregierung insbesondere im Hinblick darauf nachvollziehbar gemacht werden, aufgrund welcher Tatsachen sie die von ihr ausgewiesenen Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt hat und welche Begleitmaßnahmen sie plant, um die Anspannung der Wohnungsmärkte zu beseitigen.

2. Eine im maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung lediglich im Entwurfsstadium verbliebene Begründung wird weder dem Wortlaut des § 556d Abs. 2 Satz 5 bis 7 BGB noch dem Sinn und Zweck des Begründungserfordernisses gerecht.

3. Der Zielrichtung des Begründungserfordernisses genügt es ebenfalls nicht, wenn der Verordnungsgeber die dem Begründungsgebot innewohnende Verpflichtung, die Verordnungsbegründung in zumutbarer Weise an allgemein zugänglicher Stelle amtlich bekannt zu machen, erst nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung erfüllt.

4. Nach diesen Maßgaben ist die am 27.11.2015 in Kraft getretene Hessische Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung) vom 17.11.2015 nichtig, weil sie mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht vereinbar ist.

5. Der zur Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 führende Begründungsmangel ist durch die nachträgliche Veröffentlichung der Verordnungsbegründung nicht rückwirkend geheilt worden.

BGH, Urteil vom 17.07.2019 - VIII ZR 130/18, BeckRS 2019, 16461

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Montag, 9.9.2019
Bundesratsinitiative: Berlin will Mieter von Grundsteuer befreien

Das Land Berlin will Mieter von der Grundsteuer befreien und plant dazu eine Bundesratsinitiative. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am 10.09.2019 auf der Tagesordnung des rot-rot-grünen Senats, wie eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung am 09.09.2019 erklärte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

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Dienstag, 3.9.2019
Deutsche Annington unterlässt künftig gekoppelte Miet- und Energielieferungsverträge

Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH wird Neumietern keine Mietverträge mehr vorlegen, die mit einem Liefervertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH gekoppelt sind. Dies hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 03.09.2019 mitgeteilt. Auf eine Klage hin habe die Vermietungsgesellschaft in der Güteverhandlung vor dem Landgericht Bochum erklärt, auf die Praxis künftig verzichten zu wollen.

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LG Wiesbaden: Mieter haftet nach 14 Jahren nicht für Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich

Sind nach Beendigung eines 14-jährigen Mietverhältnisses Einkerbungen am Laminatboden sowie zahlreiche Verfärbungen am Teppich vorhanden, steht dem Vermieter deshalb kein Schadensersatz zu. Dabei handele es sich nicht um ersatzfähige Beschädigungen, sondern um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen, entschied das Landgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 28.05.2019 (Az.: 3 S 31/19).

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Montag, 2.9.2019
LG Wuppertal: Verkäuferin des Solinger OLBO-Geländes haftet Edeka auf Schadensersatz

Die ehemalige Eigentümerin des “OLBO-Geländes“ in Solingen ist Edeka zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie es bei Verkauf des Grundstücks versäumt hat, einen abgeschlossenen Mietvertrag über einen noch zu errichtenden Lebensmittelmarkt auf die Käuferin zu übertragen. Dagegen hafte die Erwerberin des Grundstücks der Geschädigten nicht, entschied das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 02.09.2019 (Az.: 12 O 62/18).

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Donnerstag, 29.8.2019
VGH München: Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

Der Unterkunftsvermittler Airbnb ist nicht verpflichtet, der Stadt München generell und flächendeckend die Identität der Gastgeber preiszugeben, damit diese feststellen kann, ob eine Wohnraumzweckentfremdung durch Überschreitung der Höchstvermietungsdauer vorliegt. Ein Auskunftsanspruch besteht nur, wenn ein konkreter und objektbezogener Verdacht auf Zweckentfremdung vorliegt. Dies hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Beschluss vom 20.08.2019 entschieden (Az.: 12 ZB 19.333).

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LG Berlin: Umfang der Auskunftspflicht des Vermieters zur Höhe der Vormiete

BGB §§ 242, 362 I, 556d I, 556e I, II, 556g I, III

1. Nach dem Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB kann der Vermieter eine Miete bis zur Höhe der Vormiete verlangen, wenn die vom Vormieter ein Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses geschuldete Miete höher als die nach § 556d Abs. 1 BGB zulässige Miete war.

2. Um dies kontrollieren zu können, hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch bezüglich der Vormiete.

3. Dieser Anspruch beschränkt sich nicht auf die bloße Mitteilung der Höhe der Vormiete, vielmehr muss der Vermieter auch entsprechende Belege - z. B. den Vormietvertrag - vorlegen.

LG Berlin, Urteil vom 26.06.2019 - 65 S 55/19, BeckRS 2019, 13985

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Mittwoch, 28.8.2019
VG Berlin: Mietobergrenze für Ersatzwohnraum bei Zweckentfremdung nichtig

Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro pro Quadratmeter. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 27.08.2019 entschieden. Dies Mietpreisobergrenze in der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) sei nichtig. Das VG hat die Berufung zugelassen (Az.: VG 6 K 452.18).

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Montag, 26.8.2019
Viel Kritik an geplanter Berliner Mietgrenze von knapp acht Euro

Die vorzeitig bekanntgewordenen Eckdaten für den in Berlin geplanten Mietendeckel sind heftig kritisiert worden. Wohnungen sollen in den kommenden Jahren nach den Vorschlägen aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Nach den Plänen sind je nach Jahr des Erstbezugs und Ausstattung der Wohnung Kaltmieten von 3,42 bis 7,97 Euro möglich.

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Mittwoch, 21.8.2019
OLG Frankfurt am Main bestätigt Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.08.2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gegen eine Frau bestätigt, die ohne Genehmigung ihre Wohnung über die Plattform "Airbnb" als Ferienwohnung vermietet hatte (Az.: 2 Ss-OWi 438/19).

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Dienstag, 20.8.2019
BVerfG: Mietpreisbremse ist verfassungskonform

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.07.2019 entschieden. Sie verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (Az.: 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18).

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Montag, 19.8.2019
Koalition einigt sich auf Maßnahmen für bezahlbare Mieten und mehr Bauland

Die große Koalition hat sich am 18.08.2019 im Koalitionsausschuss auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, um Mieten bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilte, ist unter anderem eine Verlängerung der Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre sowie ihre Verschärfung vorgesehen. Auch soll der Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängert werden.

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Freitag, 16.8.2019
OLG Koblenz: Kein Geld für Makler bei Fehlinformationen durch Nachlässigkeit

Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. Darauf hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss vom 02.05.2019 hingewiesen und damit die Rechtsansicht des Landgerichts Mainz bestätigt, das die Klage eines Maklers auf Zahlung seines Lohns für den vermittelten Vertragsabschluss abgewiesen hatte (Az.: 2 U 1482/18, IBRRS 2019, 2053).

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LG München I: Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Kündigungsvorschriften

BGB §§ 242, 546 I, 573 II Nrn. 2, 3, § 573 III 1

1. Eine Aktiengesellschaft kann sich nicht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Vorstände oder eines Angehörigen ihrer Vorstände berufen.

2. Überträgt eine Aktiengesellschaft zur Umgehung dieser Einschränkung des Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs einen geringfügigen Miteigentumsanteil (hier: 5/100) im Wege der Schenkung auf die Tochter eines Vorstands und kündigt sodann die aus der Kapitalgesellschaft und dieser natürlichen Person bestehende Vermietergemeinschaft wegen Eigenbedarfs, so kann hierin eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der Kündigungsvorschriften liegen, die zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 242 BGB führt.

LG München I, Urteil vom 10.07.2019 - 14 S 15871/18, BeckRS 2019, 16346

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Dienstag, 13.8.2019
BFH: Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

InsO §§ 53, 55 I Nr. 2, 301 I; AO §§ 34 I, III, 85 S. 1, 122 I 1, 124 I S. 1; EStG §§ 2 I S. 1 Nr. 6, 11 I 1, 21 I 1 Nr. 1

1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt.

2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht. (Leitsätze des Gerichts

BFH, Urteil vom 02.04.2019 - IX R 21/17 (FG Niedersachsen), BeckRS 2019, 14803

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Mittwoch, 7.8.2019
Bayerischer Justizminister fordert Nachbesserung der Mietpreisbremse

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert vom Bundesgesetzgeber Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse. Dies geht aus einer Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums vom 07.08.2019 hervor. Nach Eisenreichs Willen sollte die Mietpreisbremse verlängert und Mietern bei Verstößen eine zeitlich begrenzte Rückforderung der überhöhten Miete ermöglicht werden. Außerdem verlangt er eine effektivere Ahndung schwerwiegender Verstöße und konkretere gesetzliche Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel.

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Donnerstag, 1.8.2019
LG Berlin: Erstmaliges Mieterhöhungsverlangen im Prozess

1. Einem vorgerichtlich nicht zugegangenen Erhöhungsverlangen kann der Mieter (mangels Kenntnis) nicht zustimmen.

2. Der Wortlaut des § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB beschränkt das Nachhol- bzw. Mängelbehebungsrecht des Vermieters ausdrücklich auf die Einhaltung der in § 558a BGB genannten Formalien; fehlt es an der Abgabe der Erklärung, ist das Nachholen oder die Mängelbehebung nicht möglich.

3. Ein Nachholen des Erhöhungsverlangens setzt ein gänzlich neues Erhöhungsverlangen voraus.

LG Berlin, Urteil vom 28.06.2019 - 65 S 39/19, BeckRS 2019, 13984

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