Vor der Bundestagswahl: Rechtspolitische Forderungen der Anwaltschaft

Mit einem Eckpunktepapier wendet sich der Deutsche Anwaltverein an die Politik und stellt rechtspolitische Basisforderungen an die kommenden Koalitionsverhandlungen. Thematisiert werden der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, die Sicherung des Rechtsstaats und die Rahmenbedingungen für die anwaltliche Berufsausübung.

Zugang zum Recht braucht funktionsfähige Akteure

Der faktische Zugang zum Recht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat hänge von der Funktionsfähigkeit aller Akteure im Rechtsstaat ab, betont der DAV. Hier brauche es eine gut ausgestattete Justiz und eine entsprechende digitale Infrastruktur, auch in der Fläche. Als Garantin für den Zugang zum Recht sei auch eine funktions- und handlungsfähige Anwaltschaft essenziell.

Anpassung der Anwaltsvergütung und des Berufsrechts

"Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben eine stärkere Dynamik als in früheren Jahrzehnten, daher müssen wir auch bei den Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit agil sein", mahnt DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Die gesetzliche Vergütung brauche in jeder Legislaturperiode eine Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung, um das Auskommen der Anwaltschaft zu sichern. Auch das anwaltliche Berufsrecht müsse regelmäßig auf Gültigkeit überprüft und an geänderte Anforderungen angepasst werden.

Absoluter Schutz des Mandatsgeheimnisses gefordert

Die Anwaltschaft sei nicht nur Garantin für den Zugang zum Recht und erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. In ihrer rechtsstaatlichen Funktion sei sie auch das notwendige Gegengewicht für staatliche Macht und müsse bei Reformen stets mitgedacht und einbezogen werden, betont Kindermann. Das Mandatsgeheimnis müsse absolut geschützt werden - ohne Wenn und Aber, ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es brauche in allen Sicherheitsgesetzen eine Generalklausel nach Vorbild des § 62 BKA-Gesetz.

Einhaltung von Bürger- und Freiheitsrechten angemahnt

Weitere Reformen des materiellen Strafrechts und der Strafprozessordnung müssen nach Ansicht des DAV von entsprechenden Evaluierungen früherer Änderungen abhängig gemacht werden. Staatliche Härte sei kein Allheilmittel. Der Staat könne nicht allen unerwünschten gesellschaftlichen Entwicklungen mit dem Strafrecht begegnen. Ebenso dürfe die Beschleunigung von Strafprozessen nicht einseitig auf Kosten von Beschuldigtenrechten gehen. Der DAV mahnt die Einhaltung von Bürger- und Freiheitsrechten an, die er weiterhin verteidigen wird.

Redaktion beck-aktuell, 19. August 2021.