Fahrraddemonstration auf A4 darf stattfinden

Die Initiative Verkehrswende Dresden kann die von ihr für Sonntag, den 10.10.2021 geplante Fahrraddemonstration unter dem Motto "Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!" wie beabsichtigt auch auf einer Teilstrecke der A4 durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Einige Planänderungen muss die Initiative aber hinnehmen, damit der Fahrradkorso die Autobahn nicht gerade dann befährt, wenn diese voraussichtlich am höchsten belastet ist.

Fahrradkorso von Dresden über Autobahn und zurück

Von der Initiative geplant war eine Kundgebung um 12.00 Uhr auf dem Schlesischen Platz in Dresden mit einem anschließenden Fahrradkorso. Dieser sollte über verschiedene Straßen zur Autobahnauffahrt an der Autobahn A4 Dresden-Flughafen führen und nach einer halbstündigen Zwischenkundgebung dort über die Autobahn zur Abfahrt Dresden-Hellerau fortgesetzt werden, um mit einer Abschlusskundgebung am Schlesischen Platz um 15.30 Uhr zu enden. Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bestätigte die angezeigten Kundgebungen und den Aufzug, gab der Initiative aber eine andere Streckenführung in der Nähe der Autobahn vor. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit einer Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Der Aufzug auf der stark belasteten Autobahn mache zur Vermeidung von "Gafferunfällen" eine beiderseitige Sperrung erforderlich. In beiden Fahrtrichtungen seien wegen der dadurch zu erwartenden Stauungen Auffahrunfälle zu besorgen.

VG lässt Nutzung der Autobahn mit Änderungen zu

Dieser Argumentation ist das VG nicht gefolgt. Die Initiative dürfe die Autobahn nutzen, allerdings mit verschiedenen von der Versammlungsanzeige abweichenden Maßgaben. Die Kundgebung müsse bereits um 8.00 Uhr beginnen. Dadurch werde ein Befahren der Autobahn durch die Kundgebungsteilnehmer vor der ab circa 10.00 Uhr zu erwartenden Höchstbelastung der Autobahn erreicht. Die Zwischenkundgebung wurde zur Autobahnabfahrt Dresden-Hellerau verlegt. Zudem gab das VG der Initiative auf, dass nur Kinder im Alter von über zehn Jahren an dem über die Autobahn führenden Teil des Aufzugs teilnehmen dürfen. Ferner dürfe der Aufzug nur die äußerst rechte Spur benutzen. Damit verbleibe eine Fahrspur für Sicherungsmaßnahmen der Polizei.

Autofahrer müssen Belastung durch Teilsperrung hinnehmen

In rechtlicher Hinsicht hat das VG ausgeführt, dass die Kundgebung mit den genannten Maßgaben einerseits eine Vollsperrung der Autobahn entbehrlich mache. Die Belastung der Autofahrer zu einer noch nicht besonders verkehrsintensiven Zeit gleiche damit derjenigen einer Autobahnbaustelle. Dies sei in Abwägung mit dem Versammlungsgrundrecht der Versammlungsteilnehmer von den Autofahrern ebenso hinzunehmen wie die zeitliche Verlegung der Versammlung sowie die örtliche Verlegung der Zwischenkundgebung von der Initiative Verkehrswende Dresden hingenommen werden müsse. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

VG Dresden, Beschluss vom 06.10.2021 - 6 L 755/21

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2021.