Neues Waffenrecht beschlossen

Die Bundesregierung will die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren. Wie sie am 25.01.2017 mitteilte, hat das Kabinett eine entsprechende Reform des Waffenrechts beschlossen. Das Gesetz sieht eine auf ein Jahr befristete sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Durch diese Amnestie soll ein Anreiz geschaffen werden, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen, betonte die Bundesregierung.

Erhöhung der Sicherheitsstandards vorgesehen

Nach der geplanten Neuregelung sollen gleichzeitig die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition angehoben werden. Ziel sei es, dass weniger Waffen abhandenkommen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Künftig gelte eine neue Besitzstandsregelung. Waffenbesitzer sollen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen dürfen.

Gesetz soll Vollzug effektiver machen

Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden, so die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017.

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