Ein getrenntlebendes Ehepaar betreute seine gemeinsamen Kinder zunächst im Nest- und später im Wechselmodell. Für eine Nebenwohnung in einer anderen Stadt sollte der Mann Zweitwohnungssteuer zahlen. Das VG Weimar hält das für einen "eklatanten" Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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