Ein angeblich verklebter Briefkasten kann der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids jedenfalls dann nichts anhaben, wenn der Briefkasten mit Namen beschriftet ist und sich noch öffnen lässt. Das Verhalten eines Geschäftsführers, nicht mehr nach seiner Post zu schauen, wertete das OLG Karlsruhe als nachlässig.
Mehr lesenHaftungsfall knapp vermieden: In der Klageschrift stand eine veraltete Adresse, woraufhin der Postbote zunächst an einen Dritten vor Ort zustellte. Laut OLG war die Partei für die gesamte Verzögerung verantwortlich, aber der BGH entschied, dass der Fehler des Zustellers dem Gericht zugerechnet wird.
Mehr lesenSelbst wenn ein Anwalt weiß, dass die gegnerische Partei einen Prozessbevollmächtigten hat, ist es für die Zustellung unschädlich, wenn er den Gegneranwalt nicht im Klagerubrum benennt. Die Pflicht aus § 172 ZPO, nur an den Anwalt zuzustellen, trifft laut BAG das Gericht.
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