Donnerstag, 24.4.2025
Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen: Ausnahme verstößt gegen EU-Recht

Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Abs. 6 AStG ist auf in EU- und EWR-Staaten ansässige Stiftungen beschränkt. Laut BFH verstößt das gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Ausnahme sei wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts auch in Drittstaatenfällen anzuwenden.

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