Seit Jahren gibt es Streit um Prämiensparverträge der Sparkassen – vor allem um die Zinsberechnung. Nun hat der BGH entschieden: Wer lange spart, kann auch lange auf seine Ansprüche pochen. Kündigungen durch die Sparkasse sind nicht immer möglich – und zusätzliche Zinsen können selbst nach Jahren noch verlangt werden.
Mehr lesenDer BGH hat entschieden, dass Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsklauseln auf Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit basieren müssen. Damit legt das Gericht erstmals einen Zinssatz für die Nachberechnung fest.
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