Das LG Hamburg stellt klar: Wer eine Segelyacht über Winter einlagert, darf auf eine sorgfältige Verwahrung vertrauen. Eine pauschale Abwälzung des gesamten Risikos auf den Eigner in den AGB hält vor Gericht nicht. Denn: Den Lagerhalter treffen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Mehr lesenBei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber für Schäden. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Schiffseigner und Lagerbetreiber sei auch dann Lagervertragsrecht anwendbar, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung als "Miet-Vereinbarung" bezeichnet wurde. Anders als bei einem Mietvertrag schulde der Lagerbetreiber die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Sache.
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