Donnerstag, 17.4.2025
Neue Wohnung für zweites Arbeitszimmer: Umzugskosten sind nicht absetzbar

Die Kosten für den Umzug in eine größere Wohnung lassen sich nicht als Werbungskosten von der Steuer abziehen, entschied der BFH, auch wenn das Ziel war, ein zweites Arbeitszimmer einrichten zu können. Die Wahl der Wohnung sei Privatsache.

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