Freitag, 28.3.2025
Wahlleistung: Prinzipiell muss der Chefarzt selber ran

Wer sich die Operation durch den Chefarzt einkauft, soll in der Regel auch dessen Leistung erhalten. Kann stattdessen nach einer Zusatzvereinbarung nach Belieben auch der Oberarzt operieren, kann das Krankenhaus dem BGH zufolge keine Wahlleistung abrechnen.

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