BFH zum Anwaltszwang: Auch Richter müssen sich vertreten lassen
Wenn sich Anwälte vor Gerichten selbst vertreten dürfen, dürfen Richter das nicht auch? Nein, findet der BFH. Denn das Gesetz mache einen eindeutigen Unterschied.
Rechtsmittelbegründung: Rechtsanwalt darf nicht nur seinen Mandanten zitieren
Rechtsmittelschriftsätze müssen vom Anwalt selbst stammen. Daran fehlt es laut BFH, wenn der Bevollmächtigte die Begründung in Zitatform mit unverändertem Schriftsatz des Mandanten einreicht und dabei sicherheitshalber noch betont, dass die Begründung ausschließlich von seiner Partei stammt.
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