Examens-Alarm: Bei einem misslungenen Überfall verständigten sich die Täter, lieber die Flucht anzutreten. Weil ein Mittäter die Tat noch früher hätte abbrechen können, verneinte das LG einen Rücktritt. Der BGH hebt auf: Der Sinneswandel kam vielleicht noch früh genug.
Mehr lesen