Samuel Koch war weder Beschäftigter noch Ehrenamtlicher, als er im Dezember 2010 in der ZDF-Sendung "Wetten, dass...?" verunglückte. Trotzdem könnte er unfallversichert gewesen sein, meint das BSG, überlässt die Prüfung aber der Vorinstanz.
Mehr lesenVor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich die Justiz mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Mehr lesenWer seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert, sollte darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert des Kfz anzupassen. Ansonsten kann es sein, dass der Betrag der Wertsteigerung im Schadensfall außen vor bleibt. Hierauf weist das LG Frankenthal hin.
Ob für einen Unfall gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, richtet sich maßgeblich nach der unfallbringenden Tätigkeit. Laut LSG Baden-Württemberg ist es unzulässig, aus einer Gesamtschau aller ausgeübten vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten des Betroffenen einen Schwerpunkt zu bilden.
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