Hessens Regelungen zum Versammlungsrecht sind in weiten Teilen verfassungsgemäß. Der StGH Hessen wies Rügen von der AfD und der Linken zurück. Nur bei Regeln zur Sicherstellung und Einziehung muss der Gesetzgeber nacharbeiten.
Mehr lesenDer Partei "Die Rechte" wurde das Mitführen und Abbrennen von Fackeln auf einer Mahnwache untersagt. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Auflage blieb nun erfolglos, obwohl das BVerfG Zweifel an der Argumentation der Instanzgerichte hatte, die das Fackelverbot bestätigt hatten.
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