Mittwoch, 26.2.2025
Ehemann kannte das Passwort: Zugang zum E-Mail-Account reicht für Anscheinsvollmacht

Ein Abfindungsvergleich zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung hat Bestand, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam, hat das OLG Zweibrücken entschieden. Weil er das Account-Passwort kannte und in ihrem Namen E-Mails verschickte, ging das Gericht von einer Anscheinsvollmacht aus.

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Montag, 14.10.2024
Klarstellung zu Vergleich: Wissen des Anwalts wird abwesender Partei zugerechnet

Stellt eine Partei im Gerichtstermin ihren bereits eingereichten Vergleichsvorschlag gegenüber dem gegnerischen Anwalt inhaltlich klar, muss sich der (abwesende) Mandant dessen Wissen laut LAG Hessen zurechnen lassen. Nach Annahme und gerichtlicher Feststellung des Vergleichs liegt eine Einigung im klargestellten Sinn vor.

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