Montag, 3.11.2025
Anspruch einer Partei auf Sparkassen-Konto: Verfassungsfeindlich ist kein Kriterium

Eine Sparkasse wollte kein Girokonto für einen Bezirksverband der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat einrichten. Sie meinte, dass sie nur natürlichen Personen verpflichtet sei, auch die Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei ein Problem. Das VG Gießen wischte alle Argumente beiseite.

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